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Miet- und Nutzungsbedingungen

Allgemeines
Grundlage der Miet- und Nutzungsbedingungen sind ausschliesslich diese aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Der Mieter anerkennt, dass er den Anhänger in ordnungsgemässen Zustand übernommen hat. Alle unsere Anhänger sind eingelöst und werden mit Autobahnvignette und Vollkaskoversicherung abgegeben. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 2'000.00. Diebstahl des Anhängers, Folgeschäden (z.B. durch verspätete Rückgabe) oder das Transportgut sind nicht versichert.
Diese Miet- und Nutzungsbedingungen wird jedem Mietvertrag beigelegt.

Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Insbesondere sind Pneudruck wie am Anhänger angeschrieben zu kontrollieren, das Ladegut ordnungsgemäss zu sichern und die Stütz- und das Gesamtgewicht einzuhalten. Die Höchstgeschwindigkeit für Anhänger beträgt 80 km/h.

Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in gereinigtem Zustand am vereinbarten Termin und am selben Standort wieder zurückzugeben. Andernfalls werden dem Mieter die entstandenen Aufwendungen für den Rücktransport in Rechnung gestellt. Für nicht gereinigte Anhänger werden Fr. 100.00 vom Depot in Abzug gebracht.

Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen. Der Mieter haftet für Schäden, welche am Anhänger auf Fehlmanipulationen und Nachlässigkeit zurückzuführen sind. Schäden an Reifen und Lichtanlage sind selber zu beheben. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter im Falle eines solchen Verlustes oder Schadens und erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter weder haftbar noch in irgendeiner Weise ersatzpflichtig ist. Zusätzlich werden dem Mieter eine Entschädigung für den Rücktransport des Wagens an den Vermietungsort, ein eventueller Minderwert des Fahrzeuges sowie der Nutzungsausfall belastet. Für Beschädigungen infolge Verwendung abseits der Strasse oder zufolge Nichtbeachtens der Mindesthöhe beim durchfahren von Brücken, Überführungen, Tunnels, Leitungen, Einfahrten usw. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch Fehlbedienung des Fahrzeuges entstanden sind.

Unfälle
Bei Unfallschäden am Anhänger, Personen oder an Dritteigentum ist die Polizei auf den Unfallort zu rufen und den Vermieter zu benachrichtigen. Mündliche oder schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Ein Unfallprotokoll ist in jedem Fall vollständig auszufüllen und unverzüglich dem Vermieter zukommen zu lassen. Hält sich der Mieter nicht an diese Vereinbarung, so wird er für alle aus dem Unfall entstehenden Kosten haftbar gemacht.

Zahlung
Die Zahlung der Miete und Kaution hat im voraus zu erfolgen. Die Miete kann Bar oder mittels WIR-Check bei Abholung bezahlt werden. Das Depot muss in Bar hinterlegt werden. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.

Stornierung
Bei einer allfälligen Stornierung bitten wir um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung. Annullierungen, welche nicht 48 Stunden vor Mietantritt erfolgen, wird der volle Mietbetrag in Rechnung gestellt.

Gerichtsstandklausel
Bei Streitigkeiten welche aus diesem Vertrag entstehen gilt als Gerichtsstand der Firmensitz der Babyaufkleber GmbH. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.

Diese Bedingungen sind gültig für die Anhängervermietung in Berikon. Laupersdorf und Oberentfelden haben andere Bedingungen.

Unsere Miet- und Nutzungsbedingungen stehen auch als Druckversion unter Dokumente zum Download zur Verfügung.