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Anhängerprüfung Fahrausweiskategorien
Kategorie B
In der Schweiz dürfen Sie mit der "normalen" Autoprüfung (Kategorie B) sämtliche gebremsten (z.B. mit Auflaufbremse) und ungebremsten Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg (Eigengewicht des Anhängers und Ladung) mitführen, sofern Sie natürlich über eine eingetragene Anhängerkupplung mit 7- oder 13- poliger 12V- Steckdose verfügen und das Gesamtzugsgewicht (Auto und Anhänger) von 3'500 kg nicht überschreiten.
Wer in der Schweiz den Fahrausweis vor 01.04.2003 erworben hatte, wurde gleich mit der Kategorie BE (siehe unten) "beschenkt". Heute müssen Sie für Anhänger über 750 kg die "Anhängerprüfung" zusätzlich absolvieren.
Beachten Sie auch, dass Sie nicht mit jedem Fahrzeug einen ungebremsten Anhänger mit vollen 750 kg ziehen dürfen. Die für das Zugfahrzeug geprüfte Anhängelast ist in Ihrem Fahrzeugausweis eingetragen. Links unten im Ausweis des Zugfahrzeuges steht dann z.B.: Anhängelast ungebremst 750 kg (Code 234). Auf der rechten Seite unter Code 31 (Anhängelast): 2300 kg.
Interessanterweise dürfen Sie jedoch z.B. in Deutschland mit der Führerprüfung Kategorie B Anhänger bis 3'500 kg mitführen. Die Kategorie BE wird erst ab 3'500 bis 6'000 kg benötigt.
Kategorie BE
Um Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 750 kg mitzuführen müssen Sie in der Schweiz im Besitz der Fahrausweiskategorie BE (Anhängerprüfung) sein.
Anhänger, welche über 750 kg GG zugelassen sind, müssen immer gebremst sein. Am Zugfahrzeug müssen Sie dafür keine spezielle Vorrichtung (Anhängevorrichtung und Stromversorgung vorausgesetzt) haben, ausser Sie möchten Anhänger über 3500 kg ziehen, welche dann meistens mit einer Druckluftbremse ausgestattet sind.
Im Normalfall verfügen Anhänger von 750 bis 3'500 kg GG über eine Auflaufbremse, welche ausgelöst wird, wenn der Anhänger auf das Zugfahrzeug aufläuft. Gebremste Anhänger erkennen Sie am Faltenbalg und am Gestänge unterhalb der Deichsel. Verwechseln Sie einen gebremsten Anhänger nicht mit einem ungebremsten Anhänger, welcher über eine Handbremse/ Feststellbremse verfügt. Diese Vorrichtung ist bei vielen ungebremsten Anhängern vorhanden.
Besonderns wenn ein gebremster Anhänger beladen ist, verstärkt sich die Bremswirkung, was zur Folge hat, dass der Bremsweg bei einer Vollbremsung kleiner sein kann, als ohne Anhänger. Einen gebremsten Anhänger darf selbstverständlich auch mit der Führerausweiskategorie B gezogen werden, sofern Sie das Gesamtgewicht von 750 kg einhalten.
Anhängerprüfung
Für Lernfahrten zur Anhängerprüfung ist eine Begleitperson erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz des Fahrausweises der Kategorie B sind. Die Begleitperson muss das 23. Lebensjahr vollendet haben und zudem mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerausweises sein (Kat. BE). Zum Absolvieren der Prüfung müssen Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnis des Zugfahrzeuges sein.
Am Prüfungsfahrzeug (normaler PW, Lieferwagen oder Geländewagen bis 3'500 kg) muss ein Anhänger von mindestens 1'000 kg Gesamtgewicht angehängt werden. Der Gesamtzug muss die Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h erreichen. Der Anhänger muss gedeckt sein (Blachenanhänger oder Kofferanhänger) und in etwa so hoch und breit sein wie das Zugfahrzeug. Die Sicht nach hinten muss umbedingt durch die Aussenspiegel des Zugfahrzeuges gewährleistet sein.
Den Sehtest muss nicht wiederholt werden. Diesen haben Sie bereits beim Erwerb der Kategorie B erfüllt und behält seine Gültigkeit.
Zum sich die Fahrpraxis mit Anhängern anzueignen, können Sie folgende Anhänger von unserem Anhängerverleih mieten: Sachentransportanhänger Blache, Kofferanhänger gross und der Hochlader mit Plane, welcher über eine Tandemachse (Doppelachse) verfügt. Auch wenn der letztere grösser ist als die beiden 2.5 Meter langen Anhänger, so ist besonders das rückwärtsfahren mit diesem einfacher! Der Anhänger muss für die Prüfung ein Mindestgewicht von 800 kg erreichen.












